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 BZA - Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen e.V. 05.05.2010

Keine Rolle rückwärts - IG Metall muss eigenen Zeitarbeit-Tarifvertrag akzeptieren

BZA zur IG-Metall-Kampagne "Gleiche Arbeit - gleiches Geld"

Zeitarbeit-Tarifvertrag IG-Metall BZA 05.05.2010 bza // Zur heute präsentierten Zeitarbeitskampagne der IG Metall erklärt der für Tarifverhandlungen zuständige Vizepräsident des Bundesverbandes Zeitarbeit (BZA), Thomas Bäumer: "Erst vor zwei Monaten hat die DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit, der auch die IG Metall angehört, Tariferhöhungen für die Zeitarbeit bis 2013 ausgehandelt. Damit haben DGB und IG Metall den Status der Zeitarbeit als selbständige Branche mit eigenen Tarifverträgen bekräftigt und für eine stabile und verantwortungsbewusste Entgeltentwicklung in den kommenden Jahren gesorgt. Die IG Metall hat ihren Abschluss selbst als ‚Fortschritt’ bewertet und begrüßt. Die widersprüchliche Doppelstrategie der IG Metall - nämlich am Verhandlungstisch sitzen, aber trotzdem angreifen - ist kurzsichtig: die aufgestellten Forderungen beschwören alte Zeiten herauf, die die Gesetzgeber in Deutschland und Europa längst abgeschlossen haben. Anstelle fortdauernder Angriffe auf die Branche, sollte die IG Metall einsehen, dass Zeitarbeit ein selbstverständlicher Teil der Volkswirtschaft geworden ist."

Bäumer weiter: "Seit April 2009 ist die Zahl der Zeitarbeitnehmer um 90.000 auf 668.000 gestiegen (Februar 2010). Doch egal, ob unsere Branche einstellt oder Arbeitsplätze abbauen musste - die IG Metall kritisiert beides. Die von der IG Metall erwartete Entwicklung der Beschäftigungszahl in der Zeitarbeit auf 2,5 Millionen Zeitarbeitnehmer bis 2012 entbehrt jeder Grundlage und wird offenkundig nur als Mittel genutzt, eine weitere Regulierung der Branche zu fordern."

"In der Realität entspricht Zeitarbeit in Deutschland regulären, sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen mit allen sozialen Absicherungen, die das allgemeine deutsche Arbeitsrecht bietet. Staatliche Regulierung alter Manier darf daher nicht wieder Einzug halten: Die Wiedereinführung der Höchstüberlassungsdauer vermindert Beschäftigungschancen. Equal Pay per Gesetz ist weder praktikabel noch erforderlich - kann jedoch zusätzlich vertraglich vereinbart werden. Die einzige gesetzgeberische Notwendigkeit in der Zeitarbeit ist, die Branche ins Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufzunehmen und den Mindestlohntarifvertrag für allgemeinverbindlich zu erklären. So werden soziale Verwerfungen und unfairer Wettbewerb durch die Arbeitnehmerfreizügigkeit aus dem osteuropäischen Ausland ab Mai 2011 verhindert. Mit dem Abschluss des Tarifvertrages haben BZA und DGB in ihrem Tarifbereich die missbräuchliche Nutzung der Zeitarbeit ausgeschlossen (Schlecker-Modell). Die Sozialpartner können also auch ohne den Gesetzgeber sehr gut gestalten", so Bäumer abschließend.

Der BZA (www.bza.de ) ist der seit mehr als dreißig Jahren etablierte Arbeitgeber- und Unternehmensverband von konzessionierten Zeitarbeitunternehmen mit über 2.200 Mitgliedsbetrieben. In ihm haben sich Zeitarbeitunternehmen zusammengeschlossen, die die Entwicklung der Branche entscheidend und positiv BZA mitbestimmen wollen. Mit seiner langjährigen Erfahrung schafft der Verband Sicherheit und Vertrauen, wovon nicht nur die Mitgliedsunternehmen selbst, sondern auch die Mitarbeiter und Kundenbetriebe profitieren.

Über die üblichen Verbandsleistungen hinaus wie politische- und Lobbyarbeit, Öffentlichkeitsarbeit und Mitgliederinformation leistet der BZA wissenschaftliche Arbeit und Weiterbildung im verbandseigenen Deutschen Institut Zeitarbeit (DIZ). www.diz-institut.de
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» von Sebastian Kübler

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